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Die Unterrichtsbedingungen
der Alsfelder Musikschule
| A) Anmeldungen sind jederzeit zum Monatsbeginn möglich und sind schriftlich an die Alsfelder Musikschule zu |
| richten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der erste Monat nach Aufnahme in die Musikschule |
| gilt als Probezeit. |
| Abmeldungen und Ummeldungen sind nur zum Ende des Schulhalbjahres am 1. April und 1. Oktober |
| möglich wenn die Abmeldung oder Ummeldung einen Monat vorher formlos schriftlich in der Geschäftsstelle |
| vorliegt. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Schulleitung. Solange keine Abmeldung zu den genannten |
| Terminen vorliegt, sind die Zahlungspflichtigen zur Zahlung des Schulgeldes verpflichtet. |
| . |
| B) Der Unterricht findet an durchschnittlich 37 Wochen im Jahr statt, dabei ist die hessische Ferienregelung der |
| allgemein bildenden Schulen auch für die Musikschule verbindlich. |
| Während der Schulferien und der allgemeinen Feiertage findet kein Unterricht statt; das Büro der Geschäfts- |
| stelle ist dann ebenfalls geschlossen. Ausfall des Unterrichts seitens der Musikschule - z.B. bei Krankheit |
| der Lehrkraft - ist bis zu drei Stunden im Kalenderjahr zumutbar. Für jede weitere ausgefallene Unterrichts- |
| stunde wird 1/37 des jeweiligen Jahrestarifs erstattet, es sei denn, die Lehrkraft holt die ausgefallenen |
| Stunden nach. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder nachträgliche Erteilung von |
| Unterrichtsstunden, wenn der Grund für den Ausfall des regulären Unterrichts in der Person des Schülers |
| liegt oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. |
| . |
| C) Das Schulgeld bezieht sich auf den Gesamtaufwand 37 Unterrichtsstunden pro Jahr und ist in 12 Raten zum |
| Monatsbeginn - also auch in den Ferienzeiten- zu zahlen. Das Schulgeld kann grundsätzlich nur über die |
| Ausstellung einer Einzugsermächtigung oder einem Dauerauftrag bei einem Bankinstitut beglichen werden. |
| Bei Rückruf angeblich unrechtmäßig eingezogener Schulgelder ohne vorherige Klärung mit der Geschäftsstelle |
| verpflichtet sich der Zahlungspflichtige zur Übernahme der Bankunkosten. |
| . |
| D) Grundsätzlich soll jeder Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen |
| der Verfügbarkeit können Leihinstrumente ausgegeben werden, für die eine Leihgebühr zu entrichten ist. |
| Für Verlust oder Beschädigung hat der Entleiher in vollem Umfang einzustehen. Bei Reparaturen dürfen nur |
| von der Musikschule benannte Firmen beauftragt werden. |